Verkehrsrecht
In einen Unfall verwickelt zu werden ist bereits ärgerlich genug! Wenn dann auch noch die Haftpflichtversicherung bei der Regulierung Probleme macht, dann reicht`s!
Nach einem Unfall möchte man naturgemäß die Reparatur und die notwendigen Formalitäten so schnell wie irgend möglich erledigen und die ganze Angelegenheit zu den Akten legen.
Wichtig hierfür ist eine möglichst genaue Schadensdokumentation, idealer Weise durch einen Sachverständigen, und dann eine kurzfristige Schadensregulierung.
Denken Sie daran: Sofern Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben, sind Sie nicht verpflichtet mit irgendwelchen Kosten in Vorlage zu gehen!
Auch wissen viele Verkehrsteilnehmer nicht, welche Ansprüche Sie haben!
Wir vertreten unsere Mandanten bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen gegen andere Unfallbeteiligte und deren Haftpflichtversicherungen. Schadenersatz ist der Ausgleich des Schadens, den jemand durch Verschulden eines Anderen erlitten hat. Bei Personenschäden kann ein Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld bestehen. Bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Schadenersatzansprüchen beraten wir Sie und prüfen Ihre Rechte.
Anwaltlicher Rat hilft hier Nerven und Zeit zu sparen sowie vor allem Ihre Ansprüche in richtiger Höhe und vollständig durchzusetzen!
Ferner vertreten wir unsere Mandanten bei Anhörungs -/ Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Verfahren gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheiden sowie bei der der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr.
Unter www.unfallskizze.de/ können Sie uns eine Unfallskizze anfertigen und übersenden.