Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht betrifft nicht nur die große Mehrheit der Bevölkerung, sondern regelt auch einen zentralen Bereich der Existenz des Einzelnen.

Mit diesem sensiblen Bereich können die Erwartungen des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern kollidieren, da der Arbeitgeber die Verantwortung und das wirtschaftliche Risiko für das Unternehmen trägt. Zwischen Arbeitgebern und abhängig Beschäftigten kommt es daher aus verschiedenen Gründen zu Interessengegensätzen, so dass Arbeitsverhältnisse in einem besonderen Maße streitträchtig sind.

Wir sind Ansprechpartner für Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in den einzelnen Stadien eines Arbeitsverhältnisses, in denen es zu Fragen oder Konflikten der jeweiligen Parteien kommen kann.

Unsere anwaltliche  Dienstleistung besteht darin, sowohl im Vorfeld des Vertragsabschlusses, als auch während des Arbeitsverhältnisses und bei einer möglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses Lösungsansätze ziel- und interessenbewusst zu analysieren und eine praxisnahe und interessengerechte Lösung zu erarbeiten.

I

Ein Arbeitsverhältnis wird durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet. Hier können Streitigkeiten schon im Vorfeld des Vertragsabschlusses durch klare Regelungen verhindert werden.

  • Gestaltung von Bewerbungsgesprächen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Prüfung der Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen

II

Auch wenn im Vorfeld Regelungen geschaffen und fixiert worden sind kann es zu Fragen oder Streitigkeiten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kommen. Wir beraten Sie, ob und wie Ihre Rechte geltend gemacht und gewahrt werden können in Bezug auf:

  • Abmahnungen
  • Änderung des Arbeitsverhältnisses
  • Entgeltfortzahlung
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Urlaub
  • Arbeitszeit
  • Teilzeit
  • Erziehungsgeld
  • Persönlichkeitsschutz am Arbeitsplatz

III

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist oft von erheblicher Brisanz und erfordert ein schnelles Handeln.

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass seine Kündigung ungerechtfertigt oder unwirksam ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Ein Arbeitgeber muss eine fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung des Kündigungsgrundes aussprechen.

Um Rechte geltend zu machen und durchzusetzen, sollte dringend anwaltlicher Rat eingeholt werden.

  • Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Änderungskündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abwicklungsverträge
  • Auswirkungen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Arbeitsrecht