Neuigkeiten / Aktuelles
Hier stellen wir Ihnen aktuelle Rechtsprechung und aktuelle Themen ein.
01.08.2018
Die Reisezeit hat wieder begonnen. Welche Rechte Urlauber haben, richtet sich nach der Art der Reise.
Pauschalreise. Reisenden, die eine Pauschalreise buchen, bietet das Bürgerliche Gesetzbuch mit dem Reisevertragsrecht Schutz. Der Veranstalter der Reise muss die Leistungen so erbringen, wie er sie zugesichert und im Reiseprospekt beschrieben hat. Bei Mängeln und sämtlichen Problemen ist der Veranstalter der richtige Ansprechpartner. Treten Reisemängel auf, kann der Urlauber nicht nur den Reisepreis mindern, sondern zusätzlich auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verlangen.
Individualreise. Bei einer Individualreise schließt der Reisende eigene Verträge, mit einer Fluggesellschaft oder einem Ferienhausanbieter. Das Reisevertragsrecht gilt in diesen Fällen nicht. Hier greifen die Regelungen über das Mietvertrags- beziehungsweise Beherbergungsrecht für Ferienhäuser und -wohnungen, das Werkvertragsrecht für Flüge und das Beherbergungsrecht für die Unterkunft in Hotels und Pensionen. Insoweit muss der Kunde im Streitfall jeweils separat sein Recht durchsetzen.
Bei Flugverspätungen können ggf. Schadensersatzansprüche nach der Fluggastrechteverordnung EU-Verordnung 261/2004 geltend gemacht werden.
Sollten Sie in Ohrem Urlaub von Problemen betroffen sein, berate ich Sie und helfe ich Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.