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Hier stellen wir Ihnen aktuelle Rechtsprechung und aktuelle Themen ein.

01.08.2018

Die Reisezeit hat wieder begonnen. Welche Rechte Urlauber haben, richtet sich nach der Art der Reise.

Pauschal­reise. Reisenden, die eine Pauschal­reise buchen, bietet das Bürgerliche Gesetz­buch mit dem Reise­vertrags­recht Schutz. Der Veranstalter der Reise muss die Leistungen so erbringen, wie er sie zugesichert und im Reise­prospekt beschrieben hat. Bei Mängeln und sämtlichen Problemen ist der Veranstalter der richtige Ansprech­partner. Treten Reisemängel auf, kann der Urlauber nicht nur den Reise­preis mindern, sondern zusätzlich auch Schaden­ersatz wegen entgangener Urlaubs­freude verlangen.

Indivi­dualreise. Bei einer Indivi­dualreise schließt der Reisende eigene Verträge, mit einer Fluggesell­schaft oder einem Ferien­hausanbieter. Das Reise­vertrags­recht gilt in diesen Fällen nicht. Hier greifen die Regelungen über das Miet­vertrags- beziehungs­weise Beher­bergungs­recht für Ferien­häuser und -wohnungen, das Werk­vertrags­recht für Flüge und das Beher­bergungs­recht für die Unterkunft in Hotels und Pensionen. Insoweit muss der Kunde im Streitfall jeweils separat sein Recht durch­setzen.

Bei Flugverspätungen können ggf. Schadensersatzansprüche nach der Fluggastrechteverordnung EU-Verordnung 261/2004 geltend gemacht werden.

Sollten Sie in Ohrem Urlaub von Problemen betroffen sein, berate ich Sie und helfe ich Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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